Seerechtskonvention

Seerechtskonvention
Genfer Seerechtskonvention vom 29.4.1958, Ubereinkommen uber das Kustenmeer und die Anschlusszone, die Fischerei und die lebenden Schatze des hohen Meeres sowie uber den Festlandsockel. Diese Konvention wurde durch die Seerechtskonvention vom 10.12.1982 uberholt, bindet aber die Signatarstaaten, die der Konvention von 1982 nicht beigetreten sind (Seerecht).

Maritimes Wörterbuch. 2013.

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  • Piraterie — Freibeutertum; Korsarentum; Seeräuberei; Piratentum; Freibeuterei; Seeräubertum * * * Pi|ra|te|rie 〈f. 19〉 1. = Seeräuberei 2. 〈Mil.〉 unerlaubter Akt der Seekriegsführung; →a. Luftpiraterie …   Universal-Lexikon

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  • Meeresbodenbehörde — Meeresbodenbehörde,   internationale Organisation, die 1994 nach In Kraft Treten der Seerechtskonvention von 1982 (Seerecht) mit Sitz in Kingston (Jamaika) geschaffen wurde und alle Tätigkeiten im Gebiet des Meeresbodens organisiert und überwacht …   Universal-Lexikon

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  • Meer — Ozean; See; Weltmeer * * * Meer [me:ɐ̯], das; [e]s, e: 1. sich weithin ausdehnende Menge des Wassers auf der Erdoberfläche. Syn.: ↑ Ozean, 2See. Zus.: Binnenmeer, Polarmeer, Weltmeer. 2. <mit Attribut> (geh.) sehr große Anzahl, Menge von… …   Universal-Lexikon

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